Herbert Funke-Stiftung

Gemeinnützige Stiftung für Sehbehinderten-Förderung


Realisierte projekte

 

Die Herbert Funke-Stiftung kann auf die Realisierung zahlreicher innovativer Projekte in allen Förderbereichen zurückblicken.

Mit den von ihr geförderten Projekten konnte einer Vielzahl von Menschen der Alltag mit der Sehbehinderung erleichtert und verbessert werden.

 

Darüber hinaus ermöglichte sie sehbehinderten und blinden Menschen weitgehend barrierefreie Kunst- und Kulturprojekte, mit dem Ziel der Teilhabe an zahlreichen kulturellen Veranstaltungen.

 

Nebenstehend sehen Sie einen Überblick über einige der von uns geförderten Projekte in den dargestellten Gebieten.

 

 

Wissenschaft und Forschung

 

Hier geht es der Herbert Funke-Stiftung in erster Linie um die Unterstützung von Modell-Projekten zum aktuellen Nutzen von sehbehinderten und blinden Menschen.

 

Diese Projekte sollen im geplanten Ergebnis eine deutliche und dauerhafte Erleichterung für die Betroffenen bewirken.

 

Sofern Universitäten an der Projektdurchführung beteiligt sind, wird ihre kostenmäßige (nachzuweisende) Beteiligung vorausgesetzt. Für Forschungs-Stipendien gelten diese Regeln ebenso. Projekte, die einen (auch zum Teil) eigenwirtschaftlichen Charakter besitzen, können nicht gefördert werden.

 

 

Gesundheitswesen

 

In diesem Bereich werden innovative Projekte insbesondere solche gemeinnütziger Träger (Vereine, Stiftungen, Initiativen) gefördert, die der seelischen und/oder körperlichen Gesundheit möglichst vieler sehbehinderter Menschen dienen und deren Hauptzielgruppe nachweislich sehbehinderte Menschen sind (mehr als 75 %).

 

 

Kunst und Kultur

 

In diesem Förder-Schwerpunkt geht es wesentlich um die vielfältige Schaffung einer barrierefreien Teilnahme der Betroffenen am kulturellen und künstlerischen Leben. Dabei kann es sich um punktuell oder dauerhaft wirksame Projekte handeln.

 

 

Förderung von Bedürftigen

 

Die Herbert Funke-Stiftung unterstützt Sehbehinderte und Blinde, deren Einkommen häufig für Hilfsmittel nicht ausreicht, sodass auch den bedürftigen Menschen Lebensqualität und Teilnahme am Leben gewährleistet werden kann.

 

Üblicher Weise bestehen diese Förderungen aus Brillen, Lupen und behindertengerechten Computerarbeitsplätzen.

 

Zunächst müssen jedoch die öffentlichen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten angefragt, bzw. in Anspruch genommen werden. Erst nach diesem Nachweis ist eine Unterstützung durch Die Herbert Funke-Stiftung möglich.

 

Bei der Antragstellung sind die monatlichen Einnahmen und Ausgaben durch aktuelle Bescheide nachzuweisen.